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Chronik - eine Zeitreise

Der Rechtsstreit

Über Jahre hinweg haben uns Probleme mit einem Sportplatzanlieger begleitet. Spannungen wegen Staubbelästigungen, Lärm und auf das Nachbargrundstück fallende Bälle endeten schließlich in einem Prozess, der sich von 1987 bis 1995 hinzog. Ein vom TÜV erstelltes Gutachten, sowie ein Ortstermin der Richter vom Oberlandesgericht Freiburg führte dazu, dass der Sportverein in wesentlichen Punkten entlastet wurde.

Im abschließenden Vergleich wurden die Sportfreunde verpflichtet einen Ballfangzaun zu erstellen, um zu verhindern, dass weiterhin Spielbälle auf das Nachbargrundstück fallen. Die Prozesskosten mussten zum großen Teil vom Prozessgegner bezahlt werden. Der geforderte Ballfangzaun wurde im Frühjahr 1996 erstellt, die Kosten wurden in dankenswerter Weise zu 70% von der Stadt Furtwangen und zu 30% vom Badischen Sportbund getragen.

 

 

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